GWTF-Jahrestagung
Hamburg, 10.-12. Dezember 1999

Das Gutachtersystem als Evaluierungsinstanz der Forschung und seine Einflüsse auf die Wissenschafts- und Technikentwicklung

GWTF e.V.

1. Grundidee | Tagungsstruktur | Tagungsprogramm | Tagungsbericht

In den Diskusssion der letzten Jahrestagung wurden nicht nur die gegenwärtige quantitative Überforderung und der Stress des wissenschaftlichen Begutachungssystems deutlich, sondern es wurde immer auch die Frage nach der Unvoreingenommenheit der begutachtenden Personen oder Institutionen und ihrer Prozeduren, also die klassische Frage nach der Interessenneutralität und Fairness dieses Pro-zesses und seiner Akteure gestellt. Zur Kontextabhängigkeit des Begutachtungsprozesses gibt es keine Alternative; es bleibt jedoch die Frage, wie weitgehend die Kontexte, in denen sich die Begutachtungspraxis bewegt, auf die Empfehlungen durchschlagen und inwieweit das Problem standpunktabhängiger Evaluierung wissenschaftlicher Vorhaben und Leistungen reflektiert und berücksichtigt wird.

Wir betreten dabei weitgehend wissenschaftssoziologisches 'Neuland', da das Feld wenig empirisch bearbeitet ist. Auf der Jahrestagung 1999 wollen wir an ausgewählten Fällen die herrschende Begutachtungspraxis beschreiben und erste Ansät-ze einer wissenschaftlichen Durchdringung versuchen.

Es erscheint neben gezielten Einladungen an Personen, die zu diesem Thema schon wissenschaftlich gearbeitet haben, auch notwendig, daß potentielle Referen-tInnen und KomentatorInnen der Tagung aus der GWTF-Mitgliedschaft- seien sie in ihrer Rolle als Gutachter oder ‘Betroffene’ - eine gewisse empirisch-wissenschaftliche Vorarbeit - in die Vorbereitung des Beitrages - also in die ‘Verwissenschaftlichung’ der Fragestellungen - stecken oder daß die Diskus-sionrsrunden auf der Tagung durch systematische Fragen vorbereitet und struktu-riert werden.

Die Tagung soll einen offenen und experimentellen Charakter haben - wie das ja auch schon bei der Tagung über ‘Fälschungen’ der Fall war -, sowie das Gespräch zwischen erfahrenen Experten, Betroffenen und refektierenden und systematisieren-den Beobachtern über die Grenzen von Sozial-, Natur- und Technikwissenschaften hinweg suchen.

In Vorstandsdiskussionen und sondierenden Vorgesprächen stellte sich heraus, daß fachliche Begutachtungsprozesse und die Begutachtung interdisziplinärer Vorhaben einen unterchiedlichen Problemcharakter besitzen, so daß wir vorschlagen, die Tagung entlang dieser Trennlinie folgendermaßen zu strukturieren:

2. Tagungsstruktur

Teil 1. Der fachlich-disziplinäre Begutachtungsprozess

(1) Begutachtung und Evaluierung von wissenschaftlichen Publikationen

Die Herausgeber von wissenschaftlichen Zeitschriften versuchen, durch einen Kriterienkatalog für ihre Gutachter (Peer review) die Begutachtung zu vereinheitlichen und zu ‘entsubjektivieren’. Können diese Kriterien klassifiziert und hierarchisiert werden? Spiegeln sie eine gewisse ‘Herausgeberphilosophie’, ein implizites ‘belief system’ des Herausgebergremiums (editorial board) wider? Gibt es solche, die die wissenschaftliche Richtung betreffen(Originalität, Innovativität), solche der Kontrolle der Standards (state of the art)? Wie unterscheiden sich die Verfahren und Kriterien von Zeitschrift zu Zeitschrift, von Fach zu Fach ? Welche Rolle spielt die Nä-he/Distanz des Gutachters (der Publikationsphilosophie) des Journals zum zu begutachtenden ‘Paper’?

(2) Begutachtung und Evaluierung von wissenschaftlichen Vorhaben (Forschungsverbünden), Projekten und Einzelvorhaben.

Hier geht es um die Praxis und die Förderungsphilosophie (‘policies’) der Forschungsförderorganisationen, die in Augenschein genommen werden sollen:
Normalverfahren bei der DFG;
SFB-Begutachtung (Anfangsbegutachtung und Schwerpunktsetzung, Evaluierung);
Praxis anderer Fördereinrichtungen (BMBF, Stifterverband, VW-Stiftung, Stiftungen der Parteien).

Teil 2. Die Begutachtung interdisziplinärer Forschung

(1) Begutachtung von Projekten, die integrierte, fächerübergreifende Kooperation er-fordern. Wie ist die Praxis? Sind die Förderorganisationen darauf vorbereitet? Auf die Schwierigkeiten der Begutachtung interdisziplinärer Projekte weist beispielsweise dieTatsache hin, daß inter/trans-disziplinäre Anträge von Geistes- und Sozialwissenschaften auf der einen und Naturwissenschaften auf der anderen Seite Prozeß der Begutachtung oft in ihre Fachanteile parzelliert werden und die spezifische Leistung eines solchen Projektes, welche ja gerade im Überschreiten von Grenzen und im Infragestellen der fachlichen Ab- und Ausgrenzungen liegt, kaum Berücksichtigung findet.

(2) Erfahrungen mit der Begutachtung interdisziplinärer Forschungsprojekte und -prozesse, z.B. aus der Frauen- und Geschlechter-, Umwelt- und Klimaforschung sollen hier zum Gegenstand der empirischen und theoretischen Analyse gemacht werden.

Leitende Fragestellungen könnten dabei insbesondere sein (in Ergänzung zu denen des fachlichen Begutachtungsprozesses): Welche Kriterien und Verfahren haben sich herausgebildet, um dem besonderen Charakter interdisziplinärer Forschung gerecht zu werden? Wo liegen die Barrieren einer angemessenen Begutachtung?

3. Tagungsprogramm

Freitag, 10.12., 19-21.00 Uhr

Begrüßung

Gerhard Froehlich, Linz:
Gegenevaluation - Das Peer Review-System im Kreuzfeuer der Wissenschaftsforschung

Im Anschluß erste Gespräche bei Wein und Gebäck im BIOGUM

Sonnabend

Vormittag 9.00-12.30 Uhr

Stefan Hirschauer, Bielefeld:
Peer Review der Zeitschrift für Soziologie

Sven Trelle, Hamburg:
Peer Review in biomedizinischen Zeitschriften

Diskussionsrunde
Zur Praxis der Begutachtung von Zeitschriftenaufsätzen. Neben den beiden Referenten S. Hirschauer und S. Trelle wirken dabei mit: Claudia Gather, Frankfurt, Fem. Studien, Gerhild Schwoch, Göttingen

Moderation: Jörg Strübing

Mittagspause

Samstagachmittag 14.30-18.00 Uhr

Regine Kollek, Hamburg:
Interdisziplinarität und Geschlechterperspektive: Kriterien und Erfahrungen des Niedersächsischen Forschungsverbundes für Frauen/-Geschlechterforschung in Naturwissenschaft, Technik und Medizin

Grit Laudel, Frankfurt(Oder):
Klausur im Turm zu Babel: Begutachtung interdisziplinärer Forschung bei Sonderforschungsbereichen der DFG

Philipp W. Balsiger, Erlangen:
Begutachtung disziplinenübergreifender Forschungsprojekte

18.00 - 20.00 GWTF-Mitgliederversammlung (gesonderte Einladung)

Sonntagvormittag 9.30 – ca. 13.00 Uhr

Podiumsdiskussion:
Forschungsbegutachtung unter Streß? Entwicklungstendenzen des Begutachtungsystems".
Einleitende Statements durch Ulrich Schreiterer (Gütersloh, Mitarbeiter der Kommission zur Evaluierung der DFG), Jörg Schönert (Hamburg, Fachgutachter der DFG), Hansvolker Ziegler (Berlin, BMBF)

Moderation: Rainer Hohlfeld

Diskussion im Plenum

Tagungsende gegen 13.00 Uhr

4. Tagungsbericht

AutorInnen: Grit Laudel und Jochen Gläser

Das Gutachtersystem als Evaluierungsinstanz der Forschung und seine Einflüsse auf die Wissenschafts- und Technikentwicklung Jahrestagung 1999 der Gesellschaft für Wissenschafts- und Technikforschung in Zusammenarbeit mit dem BIOGUM Hamburg in Hamburg, 10. bis 12. Dezember

Die Beziehungen der Scientific community zu „ihrer“ Peer review ist eine Hassliebe: Alle stimmen darin überein, dass sie nötig ist, um die Menge eingereichter Manuskripte und Projektanträge auf das publizierbare bzw. finanzierbare Maß zu reduzieren und die wissenschaftliche Qualität zu sichern. Dieses Bewusstsein wird durch die Erfahrung positiver Begutachtung – die wir ja stets für qualifiziert halten - gestärkt. Umgekehrt nähren lange Wartezeiten, Ablehnungen und als unqualifiziert empfundene Gutachten beständig unsere Zweifel, ob denn dieses beste denkbare Verfahren auch gut sei.
Die GWTF hat sich auf ihrer Jahrestagung mit einem Dialog zwischen GutachterInnen und Begutachteten, Natur- und SozialwissenschaftlerInnen sowie in einem Mix von sozialwissenschaftlichen Analysen und Erfahrungsberichten in diese Debatte eingemischt. Dabei ging es vor allem um Fragen der Gerechtigkeit und der Funktionalität der Begutachtungsverfahren: Werden tatsächlich die besten Manuskripte/ Projektanträge positiv begutachtet? Welche Chancen haben innovative und interdisziplinäre Unternehmungen in der Peer review? Gefährdet die schiere Menge von Begutachtungsaufgaben das Funktionieren der Peer review?

Der „anarchische Problemaufriß“ von Gerhard Fröhlich (Linz) machte deutlich, wie wichtig es ist, Unterscheidungen einzuführen: Es gibt zahllose Varianten von Peer review, die sich z.B. nach dem Grad der Formalisierung, der Art und Weise der Gutachter-Auswahl, der Anonymität des Verfahrens und der Rolle der Gutachter im Entscheidungsprozeß unterscheiden. Auch die empirischen Analysen von Begutachtungsprozessen sind sehr unterschiedlich. Fröhlich unterschied vier Grundtypen: Reliabilitätsstudien, die den Grad der Übereinstimmung zwischen Gutachtern untersuchen, experimentelle Replikationsstudien, bei denen bereits begutachtete Manuskripte/ Projekte ein zweites Mal einer Peer review unterzogen werden, experimentelle Studien, bei denen mit Fehlern ‚gespickte’ Manuskripte in die Peer review gegeben werden, und scientometrischen Studien, die die Ergebnisse von Begutachtungen anhand des Erfolgs von Publikationen zu beurteilen versuchen.

In allen Studien mit Ausnahme der letzteren kommt die Peer review nicht allzu gut weg: Die Übereinstimmung der Gutachten ist gering, eine zweite Begutachtung fällt häufig anders aus als die erste, und eingebaute Fehler werden nicht gefunden. Dies wurde auch durch die von Sven Trelle (Hamburg) präsentierten Analysen zur Begutachtungspraxis biomedizinischer Zeitschriften unterstrichen. Die hier besonders ausgeprägte Peer review – Forschung bestätigte die geringe Reliabilität von Gutachtervoten. Dieser empirische Befund führt Trelle zufolge etwas in die Irre, da sich die Herausgeber häufig Gutachter mit konträren Positionen suchen, also gezielt auf eine geringe Reliabilität hinarbeiten. Trelle kritisierte die Qualität der Peer review –Studien, in denen häufig für das Verständnis der Ergebnisse wichtige Daten (z.B. die Größe von Samples) nicht genannt werden. Zur Verteidigung der Peer review wurde in der Diskussion angeführt, dass die Übereinstimmung von Gutachtern an den beiden Polen des Spektrums (d.h. über exzellente und über sehr schlechte Arbeiten und Projektanträge) sehr hoch ist; lediglich im (allerdings sehr großen) Mittelfeld sei die Übereinstimmung gering.

Schwerer als die methodischen Einwände gegen die klassische Peer review - Forschung wogen die theoretischen Einwände, die Trelle und Stefan Hirschauer (Bielefeld) erhoben. Die klassische Peer review - Forschung modelliert Peer review als rationalen Forschungsprozeß, was doppelt falsch ist, da die Peer review eben kein Forschungsprozeß ist und auch Forschungsprozesse nicht den rationalistischen Modellen entsprechen. Hirschauer, der seine teilnehmende Beobachtung im Herausgebergremium der Zeitschrift für Soziologie auswertete, charakterisierte die Begutachtung eines Manuskripts als „ergebnisoffenen Wissensprozeß“. Im Falle der Sozialwissenschaften beinhalten diese Prozesse Hirschauer zufolge auch eine nachträgliche Kollektivierung von Wissen und sind damit ein funktionales Äquivalent für Kooperation und Koautorenschaft in den Naturwissenschaften. Sie wirken dadurch auch der Spezialisierung in den Sozialwissenschaften entgegen. Aus dieser Perspektive sei z.B. eine Übereinstimmung der Gutachter bereits zu Beginn eines Peer review - Prozesses gar nicht wünschenswert, da sie eine (zu) frühzeitige Schließung bedeute.

Ein zweites wichtiges Ergebnis der teilnehmenden Beobachtung Hirschauers und der von ihm durchgeführten Diskursanalyse ist eine Verschiebung des Fokus’: die Begutachtung ist nur ein Bestandteil eines komplexen Entscheidungsprozesses über ein Manuskript, und sie ist nicht einmal in jedem Fall der entscheidende Bestandteil. Die Gruppendiskussion der Herausgeber hat eine eigene Dynamik, die z.B. zu einer Verringerung der „Ablehnungshemmung“ führt. Da Herausgeber wissenschaftliche Beurteilung und ‚Produktion’ (des nächsten Heftes) miteinander verbinden müssen, wird der Entscheidungsprozeß auch von Faktoren beeinflusst, die mit dem Inhalt von Manuskripten gar nichts zu tun haben. Solche widersprüchlichen Kriterien können Herausgebergremien durchaus in Schwierigkeiten bringen, wie Claudia Gather (Frankfurt/Main, Mitherausgeberin der „Feministischen Studien“) in der Podiumsdiskussion an einem Dilemma aufzeigte: Was tun, wenn für ein Themenheft eingeladene Beiträge in der Peer review nicht bestehen?

Daß es grundfalsch wäre, die Aufmerksamkeit nur auf die Gutachter zu richten, bestätigte auch die Diskussion der Begutachtungspraxis der DFG, in die Ulrich Schreiterer (Gütersloh), ein Mitarbeiter in der Kommission zur Evaluierung von DFG und MPG, und Jörg Schönert (Hamburg), ein ehemaliger Fachgutachter und Fachausschussvorsitzender, einführten. Beide wiesen auf den großen Einfluß der Fachreferenten hin, denen die Auswahl von Gutachtern ebenso obliegt wie die Aufbereitung der Begutachtungsergebnisse für den Hauptausschuß (und für die Antragsteller). Neben den gewählten ca. 500 Fachgutachtern kommen dabei in jedem Jahr ca,. 3000 Sondergutachter zum Einsatz, die die Fachreferenten nach eigenem Ermessen auswählen können. Die Gutachterwahlen sind überhaupt noch nicht empirisch untersucht worden, anscheinend setzt bereits in diesem Prozeß die Kartellbildung ein. In der sich anschließenden Podiumsdiskussion wurde lebhaft über die Frage gestritten, wie gut oder schlecht denn nun die DFG ‚wirklich’ sei und wie gut oder schlecht das Evaluationsergebnis ausgefallen ist. Die Evaluation hat Schreiterer zufolge vor allem die Selbstbescheidung der DFG problematisiert, die ein inhaltlich orientierendes Eingreifen ausschließt. Hansvolker Ziegler vom BMBF in Bonn stellte in der Podiumsdiskussion fest, das die konservative Grundtendenz des Begutachtungssystems der DFG auch innovative Ideen (wie z.B. das Emmy-Noether-Programm) immer wieder beschränkt. Von der öffentlichen Diskussion der Stellungnahme der DFG wird mit abhängen, inwieweit die Evaluation in Innovationen umgesetzt werden kann.

Den Chancen interdisziplinärer Projekte in diesen Begutachtungsprozessen war eine eigene Diskussionsrunde gewidmet. Anscheinend werden interdisziplinäre Anträge im Normalverfahren der DFG zwar gern gesehen (die Interdisziplinarität eines Antrages ist „ein Wert an sich“), aber weniger gern gefördert: Die Orientierung des Fachgutachtersystems an den disziplinären Strukturen der Universitäten und die Begutachtungsprozedur, bei der die disziplinären Voten der Gutachter durch den Vorsitzenden des Fachausschusses ‚gewichtet addiert werden, scheinen solche Anträge zu benachteiligen. Angesichts zunehmender Interdisziplinarität im Wissenschaftsbetrieb stellt sich die Frage, wie eine angemessene Beurteilung interdisziplinärer Projekte aussehen könnte. Drei unterschiedliche Modelle wurden diskutiert:

Regine Kollek (Hamburg) stellte die Arbeit des wissenschaftlichen Beirates des „Niedersächsischen Forschungsverbundes für Frauen- und Geschlechterforschung in Naturwissenschaften, Technik und Medizin“ vor. Die Mitglieder dieses Beirates vertreten selbst je zwei Gebiete, ihr naturwissenschaftliches Spezialgebiet und die Frauen- und Geschlechterforschung. Die Probleme lagen deshalb weniger bei der Begutachtung als vielmehr bei den interdisziplinären Projekten, die gefördert werden sollten: da viele der eingereichten Projekte interdisziplinäre ‚Erstlinge’ waren, musste die Erfüllung der Qualitätskriterien oft durch einen erhöhten Betreuungsaufwand sichergestellt werden.

Am Beispiel der Begutachtung von Sonderforschungsbereichen der DFG zeigte Grit Laudel (Frankfurt/ Oder), wie die Erfolgsbedingungen interdisziplinärer Arbeit in Begutachtungsprozessen geschaffen werden können. Um eine dem Gegenstand angemessene, über die Summe disziplinärer Perspektiven hinausgehende Begutachtung zu gewährleisten, muß eine interdisziplinäre Kommunikationsbasis für die Verständigung der Gutachter mit den Antragstellern und für die Kommunikation der Gutachter miteinander etabliert werden. Die Antragsteller haben ein Vorschlagsrecht für Gutachter. Die Gutachter haben direkten Kontakt zu den Antragstellern, und die Entscheidungen fallen nicht auf der Grundlage isolierter Voten, sondern in Gruppendiskussionen der Gutachter (ohne die Antragsteller). Dadurch und durch die langfristige Begleitung eines SFB durch ‚seine’ Gutachter werden die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kommunikation zwischen den Vertretern der beteiligten Disziplinen etabliert. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Forschungsfeld bereits über eine interdisziplinäre Tradition verfügt. Bisher nicht dagewesene Kombinationen von Fachgebieten haben es selbst unter diesen, auf Interdisziplinarität ausgerichteten Bedingungen schwer. Die Bedeutung kollektiver, verschiedene disziplinäre Perspektiven im Diskurs integrierender Entscheidungen über interdisziplinäre Projekte, die in den Vorträgen von Kollek und Laudel herausgestellt wurde, wurde auch durch Erfahrungsberichte von Begutachtungsprozessen in den USA und bei der EU-Förderung bestätigt.

Philipp Balsiger (Erlangen) hat interdisziplinäre Projekte der Umweltforschung in der Schweiz begleitet. Ausgehend von seinen Erfahrungen mit diesen Projekten und einer Unterscheidung zwischen interdisziplinären und transdisziplinären Projekten kritisierte er zunächst den unlängst in der Schweiz entwickelten allgemeinen Kriterienkatalog für die Evaluation interdisziplinärer Projekte. Er forderte, keine allgemeinen Kriterien anzuwenden, sondern jeweils projektspezifische Kriterien anzuwenden. Offen blieb, wie unter diesen Bedingungen die bei einer Evaluation stets notwendigen Vergleiche zwischen Projekten möglich werden.

Die Diskussion aktueller Entwicklungstendenzen in der Peer review ging von dem Bericht über die kürzlich erfolgte Evaluation der DFG aus. Angesichts der zunehmenden Belastung der DFG durch die gestiegene Zahl von Projektanträgen wird ein effektives Ressourcenmanagement dringlich. Die Zahl der Projektanträge ist schneller gewachsen als die Zahl der Fachreferenten der DFG. Eine Reaktion der Antragsteller auf die Mittelknappheit besteht darin, von vornherein kleinere Finanzvolumina zu beantragen. Positiv begutachtete Projektanträge müssen mitunter auf eine Warteliste gesetzt werden, weil die Mittel nicht ausreichen. Interessanterweise ergaben die Gespräche der Kommission mit Wissenschaftlern an den Universitäten, dass es innovative disziplinäre Anträge bei der DFG noch schwerer haben als interdisziplinäre Anträge.

Eine Folge der zunehmenden Belastung von Gutachtern ist die abnehmende Neigung von Wissenschaftlern, sich überhaupt als Gutachter zu betätigen. Das betrifft vor allem die Forschungsförderung der EU, aber auch für die DFG und das BMBF wird es zunehmend schwieriger, Gutachter zu finden. Ziegler wies in der Podiumsdiskussion darauf hin, dass das „Ersticken“ des Gutachtersystems eine reale Gefahr sei. Eine der gegenwärtig praktizierten Lösungen dieses Problems sei die „Auszeichnung“ von Wissenschaftlern mit Projektmitteln. Diese Lösung sei aber gefährlich, denn sie beinhalte aber eine weitere Hierarchisierung und begünstige wiederum den mainstream.

Die Diskussion von Vorschlägen zur Veränderung der Peer review , die über die gesamte Tagung hinweg eine Rolle spielte, reflektierte die Widersprüchlichkeit der Begutachtungsverfahren selbst. Sollen Gutachter belohnt und qualifiziert werden? Für eine Belohnung (durch öffentlichen Ausweis der Gutachtertätigkeit oder gar durch Bezahlung) spricht, dass die Gutachter jährlich bis zu mehreren Monaten ihrer Arbeitszeit opfern. Die Belohnung durch den Wissens- und Machtzuwachs scheint nicht mehr auszureichen. Hinzu kommt, daß auch Gutachten mitunter Qualitätsmängel aufweisen, was für eine ‚systematische Förderung von Gutachterkompetenz’ spricht. Eine solche Unterstützung ließe jedoch den Zeitaufwand noch weiter ansteigen, was wiederum stärkere Anreize erforderlich machen würde. Die Anonymität von Begutachtungsprozessen ist bereits in der Literatur umstritten, auch auf der Tagung gab es dazu kontroverse Argumentationen. Gegen die Anonymität der Gutachter spricht, dass sie einen öffentlichen wissenschaftlichen Meinungsstreit unmöglich macht. Die im Schutz der Anonymität erstellten Gutachten sind gewissermaßen das letzte Verdikt, das ohne die Furcht vor Konsequenzen ausgesprochen werden kann. Der darin enthaltene Schutz der Gutachter scheint aber andererseits wichtig, um frei von etwaigen Rücksichten beurteilen zu können. Manuskripte und Projekte abzulehnen ist keine angenehme Aufgabe. Würde es nicht noch schwerer, überhaupt Gutachter zu finden, wenn der Schutz der Anonymität wegfiele? Daß die Antragsteller die Namen der Gutachter erfahren und vor der Entscheidung die Gutachten einsehen dürfen, wie es die Evaluationskommission vorschlägt, scheint unter diesem Gesichtspunkt ambivalent. Die Anonymität der Antragsteller / Einreicher von Publikationen wurde dagegen für wichtig gehalten, insbesondere angesichts der Feststellung, dass die in bisherigen Bewilligungen/ Ablehnungen ausgedrückte Reputation des Antragstellers ein wesentliches Kriterium in den Entscheidungen der DFG ist.

Andere Vorschläge waren weniger strittig. Den Antragstellern ein Vorschlagsrecht für Gutachter einzuräumen, ihnen den vollen Wortlaut der Gutachten mitzuteilen und ihnen die Möglichkeit eines Kommentars der Ein wände einzuräumen scheint unproblematisch und könnte zur Qualifizierung der Begutachtung, der endgültigen Förderentscheidung und der weiteren Arbeit der Antragsteller beitragen. Um die Zahl der Gutachter zu erhöhen, könnten Wissenschaftler, deren Projektantrag bewilligt wurde, zur Gutachtertätigkeit verpflichtet werden. Diese Reziprozität wäre gut begründet, da diese Wissenschaftler eine Leistung empfangen haben (die Gutachten) und mit ihrem positive begutachteten Projekt auch ihre Fähigkeit unter Beweis gestellt habe, den angelegten Maßstäben zu entsprechen. Vor dem Hintergrund der Zufälligkeit vieler Entscheidungen im ‚Mittelfeld’ der Peer review schien auch der Vorschlag nicht unplausibel, einen Teil der Ressourcen (Projektmittel bzw. Publikationsraum) durch Losentscheid zu vergeben. An diesem Vorschlag wurde deutlich, dass das Problem möglicherweise gar nicht in der Funktionalität der Peer review liegt, sondern in der übertriebenen Ausbreitung des Verfahrens: Sollte nicht eigentlich für innovative Projekte, von denen Gutachter nicht zu überzeugen sind, eine angemessene Grundausstattung bereitstehen?

Es wurde deutlich, dass neben ‚einfachen’ Verbesserungsvorschlägen, bei denen lediglich positive Erfahrungen aus dem Ausland übernommen werden müssten, auch viele Vorschläge zirkulieren, die auf einem zu geringen Wissen über die Peer Review fußen. Wie Gutachter gewählt werden, welche kognitiven Prozesse bei der Begutachtung eine Rolle spielen, welche Rolle Gutachter, Redakteure, Fachreferenten und Herausgeber im Begutachtungsprozeß spielen, wie Ablehnungen das Schicksal von Manuskripten und Projekten oder gar die Forschungslinien von Wissenschaftlern beeinflussen – all diese Fragen sind bislang kaum bearbeitet worden. Die Tagung hat angeregt, sich mit diesen Fragen weiter zu befassen.

Grit Laudel, Jochen Gläser


Zuletzt aktualisiert am 24.05.2018 [zum Seitenanfang] [Impressum/Datenschutzerklärung]